Donnerstag, März 28, 2024
spot_img
StartNewstickerGratis-Spiele, die keine sind

Gratis-Spiele, die keine sind

ARAG Experten informieren über In-App-Käufe

Immer mehr Gratis-Spiele können nicht nur mit einer Konsole gespielt werden, sondern sind auch für mobile Endgeräte wie etwa Tablets oder Smartphones geeignet. Doch sind diese F2P (free to play)-Anwendungen, wie sie in jugendlichen Fachkreisen auch genannt werden, tatsächlich kostenfrei? Die ARAG Experten raten zur Vorsicht und weisen auf versteckte Kosten durch so genannte In-App-Käufe hin. Dabei fallen meist kleinere Euro-Beträge an, so dass die Hemmschwelle zum Kauf von Zusatzinhalten äußerst niedrig ist.

Mehr Inhalt gegen Geld
Ob Extraleben, nächste Level oder Hinweise, die zu einer Schatztruhe führen: Viele Extras können sich pfiffige Spieler bis zu einem gewissen Spielabschnitt erspielen oder mit geschickten Spielzügen ihr virtuelles Konto aufstocken. Kosten fallen dabei nicht an. Spieler, die nicht so viel Geduld oder kein glückliches Händchen haben, können ihr virtuelles Konto auch mit Echtgeld aufstocken, um im Spiel weiterzukommen oder beispielsweise besondere Gegenstände zu erwerben. Innerhalb einer App handelt es sich um In-App-Käufe; werden Upgrades in einem Spiel gekauft, sind es In-Game-Käufe.

Bezahlt wird mit wenigen Klicks über den jeweiligen App-Store, bei dem Kreditkartennummern oder andere Bankdaten hinterlegt sind. Nach Auskunft der ARAG Experten können Spieler auch auf Guthaben-Basis zahlen, das mit einer Prepaidkarte aufgefüllt werden kann.

Geld zurück, wenn der Inhalt nicht gefällt?
Das 14-tägige Widerrufsrecht, das für online geschlossene Verträge gilt, erlischt bei digitalen Spielen mit Beginn des Downloads von Spiel oder Zusatzinhalten. Sobald der Spieler also darauf zugreifen kann, ist es nach Auskunft der ARAG Experten rechtlich nicht mehr möglich, das Geld wiederzubekommen. Apple räumt Nutzern seiner iOS-Apps allerdings eine 90-tägige Rückgabefrist sowohl für App- als auch In-App-Käufe ein. App-Käufe über den Google-Playstore können innerhalb von 48 Stunden rückgängig gemacht werden; für In-App-Käufe räumt Google diese Möglichkeit nicht ein.

Altersbegrenzungen für In-App-Käufe
Mit dem Kauf zusätzlicher Inhalte bei einem Online-Spiel wird ein Vertrag geschlossen. Nach Auskunft der ARAG Experten sind Kinder erst ab sieben Jahren bedingt geschäftsfähig, vorher können sie keine Verträge abschließen. Doch es gibt eine weitere Hürde, bis ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommt: Die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter müssen dem Deal zustimmen. Daher raten die ARAG Experten Eltern dringend, dem ungewollten In-App-Kauf möglichst umgehend zu widersprechen und beharrlich zu bleiben, sollte sich der Anbieter weigern, das Geld zurückzuzahlen.

Wiederholungstäter
Problematisch kann ein Widerspruch werden, wenn der spielbegeisterte Nachwuchs häufiger Zusatzinhalte kauft. Dann geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Eltern mit dem Kauf einverstanden waren oder ihn geduldet haben. Ähnlich schwierig schätzen die ARAG Experten einen Widerspruch ein, wenn die jungen Nutzer mit dem Passwort der Eltern online auf Shopping-Tour gehen.

Mit Drittanbietersperre vorbeugen
Ungewollte Abbuchungen für In-App-Käufe über die monatliche Handyrechnung kann man umgehen, indem der Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre aktiviert. Der ist nach Auskunft der ARAG Experten dazu verpflichtet, die Sperre kostenlos einzurichten. Einziger Nachteil: Unter Umständen werden so auch Dienste gesperrt, die man gerne nutzen möchte, wie z. B. Gewinnspiele per SMS. Auch Käufe im App-Store, die über die Handyrechnung laufen, sind mit einer Drittanbietersperre nicht mehr möglich.

In-App-Käufe deaktivieren
Vor allem, wenn Kinder und Jugendliche Zugang zu einem mobilen Endgerät oder gar ein eigenes Gerät haben, ist es durch die geringen Geld-Beträge oft schwer, die Kontrolle über In-App-Käufe zu behalten. Doch es gibt Möglichkeiten, ungewollte Einkäufe zu verhindern: Bei iOS-Betriebssystemen kann über die Einstellungen eine so genannte Kaufanfrage aktiviert werden, sofern es eine Familienfreigabe für das Gerät gibt. Dabei erhält der Familienorganisator eine Anfrage, sobald ein Nutzer eine App kaufen möchte. Lehnt er den Kauf ab, gibt es keinen Download. Zudem ist es möglich, für jeden Einkauf ein Passwort festzulegen. Darüber hinaus können In-App-Käufe mit Hilfe der Bildschirmzeit komplett unterbunden werden.

Nach Auskunft der ARAG Experten gibt es auch auf Android-Geräten die Möglichkeit, In-App-Käufe zu deaktivieren, indem Eltern über die Einstellungen im Google Play Store einen Passwortschutz erstellen. Dabei können sie wählen, ob die Passwortabfrage für alle Käufe oder in einem bestimmten Zeitintervall erfolgen soll.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
[email protected]
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
[email protected]
http://www.ARAG.de

Laura Langer
Laura Langer
Laura ist seit Mitte 2015 als Redakteurin und Marketing Manager bei dem Business.today Network tätig. Zuvor machte Sie Ihren Master-Abschluss in BWL mit Schwerpunkt Marketing.

zugehörige Artikel

Top Artikel