Die Finanzverwaltung hat die Z3-Datenanforderung für SAP®-System bei Betriebsprüfungen bundeseinheitlichen abgestimmt. Die Software-Lösungen der Audicon GmbH unterstützen die neue Datenanforderung.
Düsseldorf, 13.10.2015. Die Finanzverwaltung hat erstmals die Datenanforderung für den Z3-Zugriff bei SAP®-Systemen bundeseinheitlich festgelegt. Durch das bundeseinheitlich abgestimmte Modell (BEA-Modell) werden die bisherigen Datenanforderungen wie z. B. das Braunschweiger Modell und das NRW-Modell zu einer einheitlichen Datenanforderung zusammengefasst. Sie gilt für Unternehmen, die DART für die Z3-Bereitstellung nutzen. Die neue Z3-Datenanforderung für SAP® DART-Daten wird bereits von der Finanzverwaltung genutzt. Prüfer sind künftig angehalten, diese Datenanforderung zu verwenden, unabhängig davon, welche Datenaufbereitung im Anschluss genutzt wird. Die anzufordernden Dateien betreffen die DART-Segmente FI (Finanzverwaltung), AA (Anlagenbuchhaltung), CO (Kostenrechnung), MM (Materialwirtschaft), SD (Vertrieb) und sind im SAP® AIS Format zu speichern und von den Unternehmen vorzulegen. Das neue Modell ist nicht abschließend, es beinhaltet lediglich die Datenanforderungen, die für eine Prüfung unverzichtbar sind. Der Prüfer kann jederzeit weitere Daten anfordern. Das Unternehmen bleibt verpflichtet, auf Anforderung weitere steuerrelevante Daten bereitzustellen. Die Z3-Datenanforderung ersetzt nicht den unmittelbaren Datenzugriff (Z1). Die Prüfer können weiterhin zwischen den Zugriffsarten wählen und diese parallel verwenden.
Audicon Produkte unterstützen die neue Datenanforderung
Durch die neue bundeseinheitlich abgestimmte Datenanforderung können sich Unternehmen, die SAP® einsetzen, nun besser auf die Bereitstellung von Z3-Daten vorbereiten. „Wir haben unsere Produkte und Software-Lösungen schon jetzt so angepasst, dass unsere Kunden die neue Datenanforderung erfüllen können“, erläutert Michael Schleupen, Geschäftsführer der Audicon GmbH. „So enthält unsere Software-Lösung SmartExporter nun einen weiteren Favoriten, der den geforderten Datenumfang komplett aus dem SAP®-System extrahiert. Unsere Herstellerspezifischen Schnittstellen (HSS) für SAP®-Systeme wurden so angepasst, dass Datenlieferungen nach dem neuen Modell in IDEA und AIS TaxAudit importiert und aufbereitet werden und eine optimale Vorbereitung auf die Steuerprüfung ermöglichen“, führt Michael Schleupen aus. „Weiter“, so ist sich Schleupen sicher, „wird sich dank des neuen Modells die Abstimmung zwischen Prüfer und Steuerpflichtigem verbessern.“
Datenzugriff durch die Finanzverwaltung
Bereits seit dem Jahr 2002 setzt die Finanzverwaltung beim Datenzugriff Z3 die Software-Lösungen IDEA und AIS TaxAudit Professional der Audicon GmbH ein. Für die Bereitstellung der Daten empfiehlt die Finanzverwaltung den gemeinsam mit Audicon und anderen Unternehmen entwickelten Beschreibungsstandard.
Die Audicon GmbH ist der führende Anbieter von Software-Lösungen, methodischem und fachlichem Know-how sowie Dienstleistungen rund um Audit, Risk und Compliance. Die Lösungen richten sich an Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Compliance- und Risiko-Manager sowie Revisoren und Rechnungsprüfer/Kämmerer. 23 der 25 in den Lünendonk®-Listen 2015 genannten führenden Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland nutzen die Software-Lösungen des Unternehmens, ebenso 90 der 120 umsatzstärksten deutschen Firmen. Im Bereich der kommunalen Prüfung unterstützt Audicon zahlreiche Prüfer und Kämmerer bei der Umstellung auf die Prüfung doppischer Jahresabschlüsse. Zu den Kunden von Audicon zählen zudem rund 14.000 Steuerprüfer der Finanzverwaltung. Sie verwenden IDEA und AIS TaxAudit Professional, seit 2002 offizielle Prüfsoftware der Finanzverwaltung, täglich bei der digitalen Betriebsprüfung. Im Ausland kommt die Software des Unternehmens ebenfalls zum Einsatz: Auch die vier weltgrößten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vertrauen auf Audicon Software. Die Audicon GmbH unterhält Standorte in Düsseldorf, Stuttgart und Cluj (Rumänien).
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