IT-Management.today IT-Management.today
  • Top Themen
  • Cloud
  • Security
  • Rechenzentrum
  • Kommunikation
  • Arbeitsplatz
  • Whitepaper
  • Veranstaltungen
  • Vorträge
Go to...

    Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Zivilrecht

    Laura LangerLaura Langer
    11. April, 2017

    Online-Partnervermittlung darf nach Widerruf Wertersatz fordern

    Eine Online-Partnervermittlung darf von Kunden, die innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist ihren Vertrag widerrufen, bis zu 75 Prozent des vereinbarten Jahresbeitrages als sogenannten Wertersatz für bereits vermittelte Kontakte verlangen. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Oberlandesgericht Hamburg.
    OLG Hamburg, Az. 3 U 122/14

    Hintergrundinformation:
    Online-Partnersuche ist beliebt, immer mehr Deutsche wollen diese Dienstleistung für sich nutzen. Die kompletten Leistungen können Kunden meist nur gegen Zahlung eines Mitgliedsbeitrages für einen festen Zeitraum in Anspruch nehmen. Wie bei allen online abgeschlossenen Verträgen haben Verbraucher auch hier ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Sie können also den Vertragsabschluss ohne Angabe besonderer Gründe widerrufen, wenn ihnen zum Beispiel das Vermittlungssystem des jeweiligen Unternehmens nicht gefällt. Der Fall: Eine große Online-Partnervermittlung hatte von Kunden, die den Vertrag innerhalb der 14-Tages-Frist widerriefen, einen sogenannten Wertersatz gefordert. Die Begründung: Die Agentur hätte bereits Leistungen erbracht, insbesondere die Vermittlung von Kontakten. Dafür stünde dem Unternehmen ein Teil des Gesamtpreises zu. Diesen berechnete es auf Basis der erfolgten Kontakte. Jede Textantwort auf eine vom Kunden gesendete Nachricht war ein Kontakt. Diese Berechnungsweise führte dazu, dass Kunden, die zu Anfang ihrer Mitgliedschaft mehrere Absagen auf Kontaktanfragen erhielten und dann widerriefen, bis zu 75 Prozent des Jahresbeitrages bezahlen mussten. Zum Teil handelte es sich um mehrere hundert Euro. Ein Verbraucherschutzverband sah hier eine Irreführung des Verbrauchers und klagte auf Unterlassung. Das Unternehmen erwecke beim Verbraucher den Eindruck, dass er verpflichtet sei, einen überdurchschnittlich hohen Wertersatz zu leisten. Dies sei nicht der Fall, da sich ein solcher Wertersatz an der Zeitdauer der bisherigen Mitgliedschaft und nicht an der Anzahl der Kontakte ausrichten müsse. Das Urteil: Das Oberlandesgericht Hamburg war anderer Ansicht. Nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice kritisierte das Gericht zwar die Berechnungsweise des Wertersatzes, sah jedoch hier keine Irreführung des Verbrauchers. In § 357 Abs. 8 des Bürgerlichen Gesetzbuches sei lediglich geregelt, dass sich der Wertersatz am Gesamtpreis ausrichten müsse. Aus dem Gesetz ginge jedoch nicht hervor, dass zwingend eine zeitanteilige Berechnung zu erfolgen habe. Grundsätzlich sei es legal, im Falle eines Widerrufs den Wertersatz nicht nur zeitanteilig zu berechnen, wenn tatsächlich während dieser kurzen Zeit schon werthaltige Leistungen erfolgt seien. Dazu zählen etwa die Erstellung eines Persönlichkeitsgutachtens des Kontaktsuchenden und die ersten Kontakte mit anderen Nutzern.
    Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 2. März 2017, Az. 3 U 122/14

    Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

    Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

    Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

    Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

    Über den D.A.S. Rechtsschutz
    Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

    Firmenkontakt
    D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
    Dr. Claudia Wagner
    Victoriaplatz 2
    40477 Düsseldorf
    0211 477-2980
    [email protected]
    http://www.ergo.com

    Pressekontakt
    HARTZKOM
    Julia Bergmann
    Hansastraße 17
    80686 München
    089 99846116
    [email protected]
    http://www.hartzkom.de

    Tags : Agentur, D.A.S., Mitgliedsbeitrag, OLG Hamburg, Online-Partnervermittlung, Rechtsschutz, Rechtsschutzversicherung, Verbraucher, Verbraucherschutzverband, Vermittlung, Widerrufsrecht, Zivilrecht
    Laura Langer

    Laura Langer

    Laura ist seit Mitte 2015 als Redakteurin und Marketing Manager bei dem Business.today Network tätig. Zuvor machte Sie Ihren Master-Abschluss in BWL mit Schwerpunkt Marketing.

    Security

    • Allianz „Five Eyes“ veröffentlicht Liste von 15 routinemäßig ausgenutzten Schwachstellen im Jahr 2021
      Allianz „Five Eyes“ veröffentlicht Liste von 15 routinemäßig ausgenutzten Schwachstellen im Jahr 2021
    • Sophos kauft SOC.OS und erweitert damit sein MTR-Angebot sowie die Leistung im Bereich Extended-Detection & Response
      Sophos kauft SOC.OS und erweitert damit sein MTR-Angebot sowie die Leistung im Bereich Extended-Detection & Response
    • Mit umfassender Full-Stack Observability ermöglicht SolarWinds Kunden eine beschleunigte digitale Transformation
      Mit umfassender Full-Stack Observability ermöglicht SolarWinds Kunden eine beschleunigte digitale Transformation

    Kommunikation

    • Wie gelingt die Integration von MS Teams  in die bestehende Kommunikationsstruktur
      Wie gelingt die Integration von MS Teams in die bestehende Kommunikationsstruktur
    • Intelligente Assistenten für den Geschäftserfolg
      Intelligente Assistenten für den Geschäftserfolg
    • App-Promo-Erklärvideo: Unterschied Android & iOS
      App-Promo-Erklärvideo: Unterschied Android & iOS

    Cloud

    • Mit umfassender Full-Stack Observability ermöglicht SolarWinds Kunden eine beschleunigte digitale Transformation
      Mit umfassender Full-Stack Observability ermöglicht SolarWinds Kunden eine beschleunigte digitale Transformation
    • Über die größten Herausforderungen für die Cloud-Sicherheit im Jahr 2022
      Über die größten Herausforderungen für die Cloud-Sicherheit im Jahr 2022
    • Weniger Ausfallzeiten mit der Cloud: So schützen Sie Ihr Unternehmen vor Cloud-Ausfällen
      Weniger Ausfallzeiten mit der Cloud: So schützen Sie Ihr Unternehmen vor Cloud-Ausfällen

    Newsletter abonnieren

    • Alle wichtigen News aus der Businesswelt
    • Kompakt & aktuell
    • Völlig kostenfrei
    • Abmeldung ist jederzeit möglich.
    • Melden Sie sich jetzt an:

      Vielen Dank für Ihre Registrierung! Bitte prüfen Sie Ihren Posteingang oder Spam-Ordner, um das Abonnement zu bestätigen.

    Rechenzentrum

    • Kyocera weitet Klimaschutzengagement aus
      Kyocera weitet Klimaschutzengagement aus
    • Risikominimierung als Service für das Rechenzentrum
      Risikominimierung als Service für das Rechenzentrum
    • Globaler Markt für Rechenzentren: Wachstum bis 2022 erwartet
      Globaler Markt für Rechenzentren: Wachstum bis 2022 erwartet

    Arbeitsplatz

    • Kyocera weitet Klimaschutzengagement aus
      Kyocera weitet Klimaschutzengagement aus
    • Homeoffice mit cleveren Lösungen aufwerten
      Homeoffice mit cleveren Lösungen aufwerten
    • Mitarbeiter*innen im Arbeitsalltag unterstützen
      Mitarbeiter*innen im Arbeitsalltag unterstützen

    Whitepaper Downloads

    • Checkliste: Wie DSGVO-konform sind Ihre Videokonferenzen wirklich?
      Checkliste: Wie DSGVO-konform sind Ihre Videokonferenzen wirklich?
    • Die Vorteile von digitalen Purchase-to-Pay Lösungen
      Die Vorteile von digitalen Purchase-to-Pay Lösungen
    • Partnermanagement optimieren durch moderne B2B-Integration
      Partnermanagement optimieren durch moderne B2B-Integration

    Menü

    • Home
    • Cloud
    • Security
    • Rechenzentrum
    • Kommunikation
    • Arbeitsplatz
    • Whitepaper
    • Veranstaltungen

    Service

    • Mediadaten
    • Newsletter abonnieren
    • Newsletter abmelden
    • Impressum
    • Datenschutz
    • AGB

    Weitere BTN-Portale

    • IT-Cloud.today
    • IT-Outsourcing.today
    • ITSicherheit.today
    • Virtualisierung.today
    • Datenmanagement.today
    • Mobile-Computing.today

    Eine Marke von

    BTN Logo
    © 2020 IT-Management.today | All Rights Reserved